Glossar

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Systemumstellung (ZkdbG)

Das Gesamtversorgungssystem in der Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden, wonach die gesetzliche Rente durch die Versorgungsrente der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung aufgestockt wurde, wurde zum 31.12.2001 geschlossen. Die Gründe hierfür waren vielfältig (die künftige Finanzierbarkeit der Zusatzversorgung war durch das planmäßige Absenken der gesetzlichen Rente (Altersvorsorgesetz) in Frage gestellt; höchstrichterliche Urteile stellten wesentliche Berechnungsschritte in Frage). Zum 01.01.2002 wurde das derzeit geltende Punktemodell eingeführt. Anstelle des durch Umlagen finanzierten Gesamtversorgungssystems sollte nunmehr ein kapitalgedecktes System treten. Während sich die (neuen) Leistungen rechnen, als würde das Mitglied (Arbeitgeber) Beiträge in eine Kapitaldeckung einzahlen, sehen jedoch die Tarifverträge keine Regelungen vor, wie die einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen diese Leistungen tatsächlich finanzieren (z. B. durch Pflichtbeiträge oder weiterhin durch Umlagen). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden entschied sich für einen Weg in die Kapitaldeckung und erhebt seit 2003 neben der Umlage (zur Finanzierung der bereits laufenden Leistungen) einen Zusatzbeitrag (zum Aufbau eines Kapitalstocks).